Corona (Covid 19)

Corona-Regeln in leichter Sprache

Info Besuchskonzept:

  • Generell sollten soziale Kontakte möglichst über Telekommunikation anstatt über persönliche Besuche erfolgen.
  • Besuche vor Ort sollen nach wie vor auf ein Minimum beschränkt und zeitlich begrenzt bleiben.
  • Die Besuche müssen im Vorfeld mit der Teamleitung bzw. den anwesenden Mitarbeitern abgesprochen sein. Die Mitarbeiter sind dazu angehalten, die Besuche zu organisieren und zu strukturieren (z.B. Terminierung, Örtlichkeit, personelle und zeitliche Begrenzung etc.)
  • Jeder Besucher / jede Besucherin unterliegt einem Kurzscreening (allgemeine Angaben zur eigenen Person, Temperaturkontrolle, Angaben zu Erkältungssymptomen, Kontakt mit Infizierten oder Kontaktpersonen) mit Registrierung (Name des Besuchs, Datum, besuchter Bewohner / besuchte Bewohnerin, Telefonnummer etc.). Die Daten des Besuchsregisters werden 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet, wenn sie nicht von der nach §28 IfSG zuständigen Behörde benötigt werden.
  • Die Besucher müssen die geltenden Hygienemaßnahmen umsetzen: vor dem Besucherkontakt Hände waschen und desinfizieren und den grundsätzlichen Abstand von mind. 1,5 Metern zur besuchten Person einhalten
  • Sofern während des Besuchs die besuchenden und besuchten Personen jeweils eine Mund-Nasen-Bedeckung nutzen und vorher sowie hinterher bei den beteiligten Personen eine gründliche Händedesinfektion erfolgt ist, ist die Einhaltung des Mindestabstands nicht erforderlich. In diesem Fall sind auch körperliche Berührungen zulässig.
  • Um eine Vertraulichkeit des Besuchs zu gewährleisten, sind Besuche im Bewohnerzimmer möglich. Während des Besuchs tragen damit die Bewohner und Besucher die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes im Zimmer.
  • Besuche finden separiert von den anderen Bewohnern statt.
  • Besuche von infizierten Personen / Kontaktpersonen und von Personen mit Erkältungs- oder Krankheitssymptomen sind nicht möglich.

Hiervon abweichende oder ergänzende Einzelfallentscheidungen durch die Teamleitung sind möglich (z.B. bei besonderen Konstellationen wie z.B. in einer Sterbephase, Bettlägerigkeit des Bewohners, Vulnerabilität der besuchten Wohngruppe u.ä.)

Dieses Besucherkonzept entstand unter Berücksichtigung der RKI-Empfehlungen sowie der CoronaAVEGHSozH.

Stand:06.01.2021

Rainer Pfeifer

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