Selbst entscheiden
zu Hause sein, ist das Anliegen jedes Menschen.
Sie können als Mensch mit Behinderung selbst über ihr Leben, Ihre Wohnsituation und ihre Ziele entscheiden. Darum ist im Sozialgesetzbuch § 84 SGB IX das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht festgeschrieben. Selbstbestimmung meint: Ich entscheide, wo ich leben möchte. Ich entscheide, mit wem ich leben möchte. Ich entscheide, welche Personen, Dienste oder Einrichtungen mich unterstützen. Wir möchten mit unserem Angebot Betreutes Wohnen die Möglichkeit bieten, genauso selbst bestimmt leben zu können, wie es den eigenen Fähigkeiten entspricht.
Unser Angebot
Unser Angebot richtet sich an Seelenpflege-bedürftige Menschen (mit geistiger Behinderung)
- die in einer eigenen Wohnung alleine,
- der in einer Partnerschaft,
- oder in einer Wohngemeinschaft leben möchten,
- die eine Tagesstruktur haben.
Begleitung, Beratung, Assistenz
- Wohnungsbeschaffung, Umzug etc.
- Lebenspraktische Tätigkeiten: Einkaufen, Kochen, Körperhygiene, Wäsche- und Wohnraumpflege etc.
- Finanzielle Angelegenheiten
- Umgang mit Behörden, Ämtern, Institutionen
- Netzwerkarbeit: Soziale Kontakte, Familie, Partnerschaft, gesetzliche Betreuung, Arbeitsplatz
- Freizeitgestaltung und Tagesstrukturierung
- Konflikt- und Krisensituationen
- Gesundheitsvorsorge, Arztbesuche
- Vermittlung weiterer fachlicher Hilfen
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven
- Inklusion
Behindert ist, wer behindert wird. Alle Menschen sollen gleichberechtigt am Leben teilnehmen – mit oder ohne Behinderung.
Als Behinderung bezeichnet man eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe bzw. Teilnahme einer Person. Verursacht wird diese durch die Wechselwirkung ungünstiger sozialer oder anderer Umweltfaktoren (Barrieren) und solcher Eigenschaften der Betroffenen, welche die Überwindung der Barrieren erschweren oder unmöglich machen.[1]
Behinderung wird also nicht als „Krankheit“ betrachtet: Behindernd wirken in der Umwelt des Menschen sowohl Alltagsgegenstände und Einrichtungen – oder das Fehlen solcher Einrichtungen – (physikalische Faktoren) als auch die Einstellung anderer Menschen (soziale Faktoren). Gegenständliche Barrieren erhalten ihre behindernde Eigenschaft oft durch mangelnde Verbreitung von universellem Design, das nicht nur Bedürfnisse zahlenmäßig großer oder einflussreicher Bevölkerungsgruppen berücksichtig
Fragen beantworte ich Ihnen gern:
Matthias Bröckel
ODILIA e.V.
Am Kirchplatz 15
33790 Halle Tel.; 05201-1804575
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